Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) – C1NE

1. Allgemeines

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller

Geschäftsbeziehungen mit C1NE. Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.

2. Gestaltungsfreiheit und Änderungen

2.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern Reklamationen hinsichtlich der

künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung entstehen, sind diese ohne Verzögerung

und vollständig während des laufenden Produktionsprozess anzumelden.

2.2. Nach Abschluss des Produktionsprozesses wird dem Kunden eine Vorabversion übermittelt.

Der Kunde hat nach Erhalt dieser Vorabversion die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen etwaige

Veränderungsvorschläge des Werkes (Film) einzureichen. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist und

nach der Abnahme des Endprodukts sind weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche

und angemessene Vergütung möglich. (Weitere Informationen unter Punkt 4.

Zahlungsbedingungen.)

3. Nutzungs- und Urheberrecht

3.1 Dem Produzenten (Fotografen/Videografen) obliegt das ausschließliche Urheberrecht an

allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos. Urheberrechte sind nicht

übertragbar.

3.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an

allen

im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Filme.

3.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend

im

Format JPG/mpeg4. Die Materialmenge und dessen Auswahl unterliegt dem Ermessen des

Fotografen/Videografen und hängt von Faktoren wie der Dauer der Dreharbeiten/ des

Fotoshootings ab. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) wird

ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen

Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Eine Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

3.4 Dem Fotografen/Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme zum Zwecke der

Präsentation der

eigenen Arbeit zu nutzen. Ferner darf er die Bilddateien ohne Einschränkung für seine

Internetpräsentation,

Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für

Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in

begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den

Fotografen/Videografen ausdrücklich widersprechen.

3.5 Der Auftraggeber spricht den Fotografen/Videografen vollumfänglich von Rechten Dritter frei.

Im

Zweifel und nach Absprache werden Property-Release, wie zum Beispiel Fotogenehmigungen

vom Fotografen eingeholt. Eventuelle Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Für die Leistungen des Fotografen/Videografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller

Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 38 Cent / pro KM

berechnet.

4.2 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne

Abzug

zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Fotos, Filme, etc. im Eigentum des

Unternehmens C1NE.

4.3 Wird die zur Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf

nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so

erhöht sich das Honorar des Fotografen/Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage

eines

Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend des zeitlichen Mehraufwands. Ist ein Zeithonorar

vereinbart, erhält der Fotograf/Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder

Tagessatz.

4.4 Die erste Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Der Restbetrag

wie

vertraglich geregelt.

4.5 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu

einer

Absage des Projektes führen. Eine .berprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des

Fotografen/Videografen. Sofern das Projekt oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird,

gilt

dieser Vertrag weiterhin, sofern das terminlich für den Videografen realisierbar ist.

4.6 Im Angebot sind zwei Korrekturen des Filmes (sog. Korrekturschleifen) enthalten. Sofern der

Auftraggeber weitere Korrekturen einfordert, werden diese mit einer Pauschale für die

Postproduktion 200€ in Rechnung gestellt.

4.7 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des

Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen,

wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige

Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen

wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:

a) Für eine Stornierung, die nach der fixen Auftragsbestätigung, aber vor Festlegung eines

Drehtermins erfolgt, wird vom Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der bereits

geleisteten Arbeit in Höhe von 200€ entrichtet.

b) Für Stornierungen, die 7 Tage vor Drehtermin liegen, zahlt der Auftraggeber 30 % des

vereinbarten Auftragsvolumens.

c) Für Stornierung ab 24 Stunden vor Drehbeginn hat der Auftraggeber hat 100% des

Auftragsvolumens zu zahlen.

5. Vertragsdauer / Kündigung

5.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung der

vereinbarten Frist

ordentlich kündigen.

5.2. Besteht eine Betreuung über mehrere Monate, wird die Vertragslaufzeit nicht automatisch

verlängert. Dies geschieht nur in Absprache zwischen C1NE und dem Auftraggeber.

5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Ein

wichtiger Grund liegt für C1NE insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche

Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei

Wochen

nach schriftlicher Aufforderung (Textform ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist

bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen

Umstände nicht entbehrlich ist.

5.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

5.5 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande

(Angebot und Annahme).

5.6 Der Vertrag zwischen C1NE und dem Kunden kann ausschliesslich schriftlich erfolgen.

(Per E-Mail).

6. Haftung/Gefahrenübergang

6.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf/

Videograf für

sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für

Schäden

an Leib und Leben, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine

Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben

6.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der

Fotograf/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und

in

jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.

6.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre

Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen/Filmemacher

ausgeschlossen.

6.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt in der Regel ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des

Projektes.

6.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline

liegen

beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der

Fotograf/Videograf bestimmen.

6.6 Sollte auf Grund von Umständen, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (z.B.

plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein

Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann

keine

Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

7. Datenschutz

7.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr

erforderlichen,

personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf/Filmemacher verpflichtet sich, alle

ihm

im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

8. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 C1NE, führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen

aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB ́s nicht explizit verändert

werden.

8.3 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu

ihrer

Wirksamkeit der Schriftform.

8.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB

berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

8.5 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sofern gesetzlich zulässig, wird das zuständige

Gericht am Firmensitz von C1NE vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen

Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen

Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland.