Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) – C1NE
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller
Geschäftsbeziehungen mit C1NE. Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.
2. Gestaltungsfreiheit und Änderungen
2.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern Reklamationen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung entstehen, sind diese ohne Verzögerung
und vollständig während des laufenden Produktionsprozess anzumelden.
2.2. Nach Abschluss des Produktionsprozesses wird dem Kunden eine Vorabversion übermittelt.
Der Kunde hat nach Erhalt dieser Vorabversion die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen etwaige
Veränderungsvorschläge des Werkes (Film) einzureichen. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist und
nach der Abnahme des Endprodukts sind weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche
und angemessene Vergütung möglich. (Weitere Informationen unter Punkt 4.
Zahlungsbedingungen.)
3. Nutzungs- und Urheberrecht
3.1 Dem Produzenten (Fotografen/Videografen) obliegt das ausschließliche Urheberrecht an
allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos. Urheberrechte sind nicht
übertragbar.
3.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an
allen
im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Filme.
3.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend
im
Format JPG/mpeg4. Die Materialmenge und dessen Auswahl unterliegt dem Ermessen des
Fotografen/Videografen und hängt von Faktoren wie der Dauer der Dreharbeiten/ des
Fotoshootings ab. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) wird
ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen
Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Eine Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
3.4 Dem Fotografen/Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme zum Zwecke der
Präsentation der
eigenen Arbeit zu nutzen. Ferner darf er die Bilddateien ohne Einschränkung für seine
Internetpräsentation,
Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für
Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in
begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den
Fotografen/Videografen ausdrücklich widersprechen.
3.5 Der Auftraggeber spricht den Fotografen/Videografen vollumfänglich von Rechten Dritter frei.
Im
Zweifel und nach Absprache werden Property-Release, wie zum Beispiel Fotogenehmigungen
vom Fotografen eingeholt. Eventuelle Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Für die Leistungen des Fotografen/Videografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller
Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 38 Cent / pro KM
berechnet.
4.2 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne
Abzug
zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Fotos, Filme, etc. im Eigentum des
Unternehmens C1NE.
4.3 Wird die zur Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so
erhöht sich das Honorar des Fotografen/Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage
eines
Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend des zeitlichen Mehraufwands. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf/Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz.
4.4 Die erste Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Der Restbetrag
wie
vertraglich geregelt.
4.5 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu
einer
Absage des Projektes führen. Eine .berprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des
Fotografen/Videografen. Sofern das Projekt oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird,
gilt
dieser Vertrag weiterhin, sofern das terminlich für den Videografen realisierbar ist.
4.6 Im Angebot sind zwei Korrekturen des Filmes (sog. Korrekturschleifen) enthalten. Sofern der
Auftraggeber weitere Korrekturen einfordert, werden diese mit einer Pauschale für die
Postproduktion 200€ in Rechnung gestellt.
4.7 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des
Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen,
wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige
Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen
wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:
a) Für eine Stornierung, die nach der fixen Auftragsbestätigung, aber vor Festlegung eines
Drehtermins erfolgt, wird vom Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der bereits
geleisteten Arbeit in Höhe von 200€ entrichtet.
b) Für Stornierungen, die 7 Tage vor Drehtermin liegen, zahlt der Auftraggeber 30 % des
vereinbarten Auftragsvolumens.
c) Für Stornierung ab 24 Stunden vor Drehbeginn hat der Auftraggeber hat 100% des
Auftragsvolumens zu zahlen.
5. Vertragsdauer / Kündigung
5.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung der
vereinbarten Frist
ordentlich kündigen.
5.2. Besteht eine Betreuung über mehrere Monate, wird die Vertragslaufzeit nicht automatisch
verlängert. Dies geschieht nur in Absprache zwischen C1NE und dem Auftraggeber.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Ein
wichtiger Grund liegt für C1NE insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche
Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei
Wochen
nach schriftlicher Aufforderung (Textform ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist
bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen
Umstände nicht entbehrlich ist.
5.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
5.5 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande
(Angebot und Annahme).
5.6 Der Vertrag zwischen C1NE und dem Kunden kann ausschliesslich schriftlich erfolgen.
(Per E-Mail).
6. Haftung/Gefahrenübergang
6.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf/
Videograf für
sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für
Schäden
an Leib und Leben, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben
6.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der
Fotograf/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und
in
jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.
6.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre
Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen/Filmemacher
ausgeschlossen.
6.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt in der Regel ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des
Projektes.
6.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline
liegen
beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der
Fotograf/Videograf bestimmen.
6.6 Sollte auf Grund von Umständen, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (z.B.
plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein
Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann
keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
7. Datenschutz
7.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr
erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf/Filmemacher verpflichtet sich, alle
ihm
im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 C1NE, führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB ́s nicht explizit verändert
werden.
8.3 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu
ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
8.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
8.5 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sofern gesetzlich zulässig, wird das zuständige
Gericht am Firmensitz von C1NE vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.